Lockerungen der COVID-19 Bestimmungen an Schulen

Was ist neu ab 3. Juni?

-) Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt.
Freiwillig kann der MNS natürlich getragen werden.

-) Singen in der Gruppe ist wieder gestattet.
Im Unterricht darf wieder gesungen werden.

Folgende Hygienemaßnahmen sind aber weiterhin zu beachten:

  1. Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
  2. Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
  3. Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
  4. Reinigung. Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung.

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